Kanadische Robbenbabys von oberstem Gerichtshof geschützt
Quelle: Greenpeace
Die kanadischen Robbenbabys bleiben weiterhin geschützt. Diese Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Ottawa setzt den Schlusspunkt in einem mehrjährigen Prozess zwischen einem Robbenfänger und der kanadischen Regierung. Der Robbenjäger erhielt in der Sache sogar Unterstützung von einigen kanadischen Bundestaaten. Sie argumentierten, dass die Robbenjagd keine Angelegenheit der Bundesregierung sei. Der Richterspruch kam noch rechtzeitig vor Beginn der diesjährigen Jagdsaison.
Die kanadische Verfassung sieht vor, dass die Staatsregierung Fragen der Fischerei regeln darf. Dagegen fällt Besitzrecht in die Zuständigkeit der Provinzen. Für die Jagdbefürworter gehört das Töten der Robben nicht in den Bereich Fischerei und folglich seien die Provinzen zuständig. Dem folgten die obersten Richter jedoch nicht. Sie stellten vielmehr klar, dass das Verbot in den 80er Jahren erlassen wurde, um die kanadische Fischerei zu schützen. Aufgrund der weltweiten Proteste gegen das Abschlachten der Robbenbabys hätten damals auch der Fischerei Einbußen und Ansehensverlust gedroht.
Begeisterung löste die höchstrichterliche Entscheidung bei vielen Umweltschutzgruppen aus. "Wir sind hoch erfreut", sagte Rick Smith vom "International Fund for Animal Welfare" (IFAW). "Es ist ein Sieg für die Robben und für ihren Erhalt." Der IFAW hatte auf der Seite der Regierung an dem Verfahren teilgenommen. Die Fischereibehörde wird nach dem Urteil für dieses Jahr ein Totalverbot der Robbenbabyjagd verhängen. Bislang war eine begrenzte kommerzielle Jagd noch erlaubt. Keine Schonzeit hingegen gibt es für erwachsene Sattelrobben und so genannte Klappmützen. 285.000 Tiere dürfen dieses Jahr gejagt werden.