| Arten von Jagdstörungen |
| Quelle: Die grüne Presseagentur |
| Die europaweit aktive Tierrechtsorganisation TUN - Tier- und Naturschutz hat Arten von Jagdstörungen zusammengestellt, die (meist) nicht juristisch verfolgt werden konnten, weil die Lärmquellen in der Nähe von Hochsitzen (Jagdzeiten: hauptsächlich Morgen- und Abenddämmerungen) offensichtlich unbeabsichtigt und damit eher zufällig die Jagdausübung z. Tl. empfindlich - bis zum Abbruch der Jagd - behinderten: |
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- Mitbringen von singenden und lärmenden Kindern oder liederintonierender
Jugendlicher / Erwachsener bzw. bellender Hunde. - Funktionsrufe weit vor und hinter dem Hochsitz, z.B. "Anna-Lena, haben wir auch die Becher für die Waldquelle nicht vergessen?" - "Du musst lauter sprechen, ich verstehe Dich nicht von hier aus!". - Mitgebrachte Musikinstrumente (Tröten, Rasseln, Tamburin, Triangeln, Trommeln, Pfeifen, Mandolinen, Gitarren, Hupen, Mundorgeln, usw.) oder Transistor-Radios bzw. Cassettenrecorder. - Laute Regieanweisungen bei Foto-, Film- und Videoaufnahmen in Feld, Wald und Flur (z.B. "Iha, geh' ein Stück mehr nach rechts, sonst kriege ich dich nicht drauf. Viel zu weit! Jetzt ein bißchen links. Jetzt bist Du schon wieder zu weit..."). - Geologische und mineralogische Untersuchungen von Steinen mit Hammer und Meisel (Hobby-Geologen bzw. -Mineralogen). - Versteck-, Blindekuh- und andere Spiele, die Unruhe verursachen. - Betätigung von Fahrradklingeln oder gar -hupen in Gefahrensituationen. - und und und ... |
| TUN weist darauf hin, dass nachgewiesene bewusst ausgeübte Jagdstörungen der eigentlichen Jagd in der BRD als strafbare Handlung definiert sind und somit strafrechtlich verfolgt werden können. |